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25.07.2012
Industriegewerkschaft beklagt Fachkräftemangel im Baugewerbe

Kleine Anfrage des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel: Staatsregierung sieht keinen Handlungsbedarf

Die Industriegewerkschaft Bau konstatierte für den Bereich Leipzig jüngst einen Fachkräftemangel, der seine Ursache vor allem im mangelhaften Angebot an Ausbildungsplätzen im Baugewerbe habe. Im Zeitverlauf von vier Jahren ging die Bewerberzahl in der Baubranche um 43 Prozent zurück. Zu diesem Themenkomplex reichte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel eine Kleine Anfrage (Drs. 5/9406) ein.

So fragte Apfel unter anderem, wie sich die Zahl der Auszubildenden im Baugewerbe im Freistaat entwickelte und wie viele der Auszubildenden im Zeitraum von 2007 bis 2011 nach Abschluß ihrer Ausbildung einen Arbeitsplatz erhielten bzw. von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen wurden. Darüber hinaus wollte er wissen, inwieweit im Baugewerbe Tariflöhne gezahlt werden und wie sich die Zahl der Arbeitssuchenden mit abgeschlossener Berufsausbildung im Baubereich und die Zahl ausländischer Arbeitnehmer, die im Rahmen von Subunternehmen im Baugewerbe im Freistaat beschäftigt sind, entwickelte. Auch fragte Apfel, welche Maßnahmen die Staatsregierung vorsieht, um einem möglicherweise drohenden Fachkräftemangel vorzubeugen.

Die Antwort der Staatsregierung: Im gesamten Freistaat ging die Zahl der Auszubildenden im Baubereich von 4.256 im Jahr 2007 auf 2.020 im Jahr 2011 zurück. Zur Übernahme im Ausbildungsbetrieb und Aufnahme einer Beschäftigung nach abgeschlossener Ausbildung liegen der Staatsregierung nach eigener Aussage keine Informationen vor. Auch hat die Staatsregierung keinerlei Kenntnisse zur Zahl von ausländischen Arbeitnehmern im Baugewerbe.

Für die Betriebe des Baugewerbes gelten die Bestimmungen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 28. April 2011. Diese Verordnung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2013. Im Gegensatz zu dieser allgemeinverbindlichen Regelung wurde die Tarifbestimmung zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen nicht für allgemeinverbindlich erklärt.

Konkrete Maßnahmen, um einem möglicherweise drohenden Fachkräftemangel vorzubeugen, kann die Staatsregierung nicht nennen. Stattdessen verschiebt sie die Verantwortung: „In erster Linie sind jedoch die Unternehmen gefragt, Nachwuchs frühzeitig an sich zu binden und die Attraktivität der Bauberufe zu steigern.“

Die NPD-Fraktion fordert die Schaffung eines Tarifvertrags für eine allgemeinverbindliche Mindestvergütung, nicht nur für Facharbeiter, sondern auch für Auszubildende, um die Attraktivität des Baugewerbes wieder zu steigern. Ferner wäre überlegenswert, ausbildungsbereite Unternehmen staatlich zu fördern und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu bevorzugen.   

Ronny Zasowk

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