Die Funktionen und der Nutzen der Wälder sind vielfältig. Mensch, Tier und Natur sind auf den Wald angewiesen. Auch der Wald ist eine öffentliche Aufgabe, für die der Staat zuständig bleiben muß. Die Zerschlagung der Einheitsforstverwaltung wird nicht zu einer Einsparung, sondern zu höheren Kosten und Einschränkungen bei der Erfüllung der forstlichen Aufgaben führen, die die Landkreise nicht vollumfänglich leisten können. Es ist mit erheblichen Abstrichen in der Qualität der Aufgabenerfüllung zu rechnen, und bestimmte Aufgaben wie etwa die Organisation der Holzvermarktung für Kleinwaldbesitzer werden durch die Landkreise überhaupt nicht zu leisten sein. Leistungen für die Allgemeinheit im Bereich Naturschutz, Gewässerreinhaltung, Klimaschutz, Erholung und Bildung werden in den Hintergrund gedrängt.