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04.04.2012
Dr. Johannes Müller zur Großen Anfrage der Linken: Konzeption und Handlungsstrategien der Staatsregierung zur Schaffung von Rahmenbedingungen für die Sicherung und Fortentwicklung des sächsischen Kleingartenwesens


Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss jetzt eine Rede halten, auf die sich eigentlich meine Fraktionskollegin Schüßler vorbereitet hat. Sie ist als Schriftführerin allerdings noch mit der Auszählungder Stimmen beschäftigt. Ich bin nicht der Kleingartenexperte der NPD-Fraktion.



Meine Damen und Herren! In der Begründung zu dieser Großen Anfrage heißt es, dass das Kleingartenwesen in unterschiedlicher Nuancierung stets wichtige soziale, Natur, Umwelt, Boden und Landschaft schützende Funktionen wahrnehme. Ursprünglich als Armengärten oder nach dem Vorbild Schrebers als Mittel zur Volksgesundheit gedacht, bieten sie heute nicht nur älteren Menschen, sondern immer mehr Familien mit Kindern die Möglichkeit,dem hektischen Treiben in den urbanen Zentren für eine gewisse Zeit zu entfliehen.



Das Durchschnittsalter der „Laubenpieper“beträgt laut dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zwar rund 60 Jahre, aber der Zulauf jüngerer Familien hat sich verstärkt. In der Zeit von 2003 bis 2008 gingen 45 % der Neuverpachtungen an Familien. 64 % aller Pächter, die seit dem Jahr 2000 einen Garten übernommen haben, sind jünger als 55 Jahre.



Kleingärten dienen der Allgemeinheit, da sie die Lebensqualität in unseren Städten durch Lärmverringerung, Staubbindung, Begrünung, Biotop- und Artenschutz und Auflockerung der Bebauung maßgeblich erhöhen. Sie bieten gerade Familien mit Kindern eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Kinder und Jugendliche aus den Städten können hier ein Gegengewicht zum Leben in Betonburgen erfahren, finden Ausgleich für die oft fehlenden Spielplätze und bekommen ein Spiel- und Kommunikationsfeld sowie Erlebnisräume in der Natur geboten.



Die Linksfraktion will mit der Großen Anfrage in Erfahrung bringen, welche Konzepte und Handlungsstrategien die Staatsregierung zur Fortentwicklung des sächsischen Kleingartenwesens in der Schublade hat. Die Antworten lassen nur einen Schluss zu, nämlich dass es ein solches Konzept nicht gibt und dass die schwarz-gelbe Koalition kein sonderlich großes Interesse daran hat, das sächsische Kleingartenwesen zu schützen oder weiterzuentwickeln.



Die Staatsregierung ist bei vielen Fragen überfordert. Das betrifft Fragen nach dem Leerstand oder nach dem Verpachtungsstand, nach Tafelgärten oder nach den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen wie nach dem Verhältnis der gedeckelten Pachthöhe zu öffentlich-rechtlichen Lasten – um nur einige zu nennen. Oder sie verweist in der Antwort auf Frage 13 unter Abschnitt II auf die bekannte Formel: „Von einer Beantwortung wird abgesehen. Das Fragerecht des Abgeordneten dient dazu …“ Usw. usf. Wir kennen das alle, fürchte ich – zumindest viele –, aus unseren Kleinen Anfragen.



Im Prinzip ist das Anliegen der Großen Anfrage mit der Antwort auf die Frage 12 unter Abschnitt III schon erledigt: Der Freistaat Sachsen plant kein Landesförderprogramm für das Kleingartenwesen. Im Gegenteil: In den letzten Tagen wurde bekannt, dass der Freistaat auch bei den Kleingärten, die sich in seinem Besitz befinden, nicht davor zurückschreckt, diese zu veräußern, um die klammen Kassen aufzufüllen. In Dresden beispielsweise steht eine Fläche von 129 Hektar zum Verkauf, so die Hellersiedlung mit einer Fläche von 54 Hektar. Insgesamt sind mehr als 3000 Kleingärtnerinnen und Kleingärtner betroffen. Der Freistaat Sachsen erhofft sich davon erhebliche Einnahmen.



Tatsache ist, dass die Stadt Dresden gerade einmal 5 Hektar der zu veräußernden Fläche aufkaufen will. Der Großteil wird dann wohl auf dem freien Markt gehandelt werden. Trotz Bestandsschutz nach dem Bundeskleingartengesetz und trotz der Deckelung der Pachthöhe geht unter Kleingartenfreunden die Sorge um, dass private Investoren die erworbenen Flächen auf längere Sicht lukrativeren Zwecken zuführen könnten. Über derartige Aktivitäten ist der Staatsregierung – siehe die Antwort auf Frage 8 unter Abschnitt I – nichts bekannt. Zitat: „Der Sächsischen Staatsregierung sind derartige Aktivitäten von privaten Unternehmen nicht bekannt.“



Meine Damen und Herren! Kleingärten fördern die harmonischen zwischenmenschlichen Beziehungen, bieten Berufstätigen Entspannung vom Arbeitsleben und vermitteln Arbeitslosen das Gefühl, gebraucht zu werden und dazuzugehören. Sie verringern nicht nur die soziale Isolation, sondern sind – Stichwort Tafelgärten – auch ein gutes Instrument, die gesunde Lebensweise zu fördern und Geld zu sparen, da der Schrebergarten frisches Gemüse zu einem minimalen Preis bietet. Über die Tafelgärten ist, wie schon erwähnt, offenbar auch nichts bekannt. Nicht zuletzt bieten Kleingärten unseren Senioren einen Ort des Gesprächs und der Ruhe. Gerade bei älteren Menschen verhindert die Beschäftigung im Klein-garten die Vereinsamung und soziale Isolation.



Der Freistaat Sachsen sollte aus eigenem Interesse dafür Sorge tragen, dass die Kleingärten als sozialer Erholungsraum erhalten bleiben, statt sich zu freuen, auf eine neue Einnahmequelle zur kurzfristigen Auffüllung der Landeskasse gestoßen zu sein. Es bedarf langfristiger Konzepte und Strategien, um Sachsens Schrebergartenlandschaft zu erhalten und zu fördern. Dafür steht die Staatsregierung in der Pflicht.



Vielen Dank.


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