Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die NPD-Fraktion hält den Antrag des Bundestagsuntersuchungsausschusses für legitim und auch den vorgeschlagenen Weg über eine Abweichung von der Geschäftsordnung rechtlich für zulässig und wird ihre Zustimmung deshalb nicht verweigern.
Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, um für die NPD-Fraktion klarzustellen, dass wir die Kooperation des Bundestages auch in der umgekehrten Weise erwarten, wenn also der 3. Untersuchungsausschuss von dort Informationen anfordert, soweit das rechtlich zulässig ist.
Was eigentlich jedem klar sein sollte, ist in der gegenwär-tigen Hysterie um ein NPD-Verbot leider überhaupt nicht mehr selbstverständlich. Für Irritation sorgte vor allem der Vorsitzende des 2. Bundestagsuntersuchungsausschusses selbst. Herr Edathy kündigte an, wegen des NPD-Vertreters, also mir, im Sächsischen Untersuchungsausschuss könne es keine Zusammenarbeit mit dem Thüringer und dem Bundestags-Untersuchungsausschuss geben.
Nichts zeigt das fragwürdige Demokratieverständnis dieses Sozialdemokraten klarer als diese Äußerung. Man muss überhaupt den Eindruck haben, dass Herr Edathy den Ausschuss eher als Instrument zur Vorbereitung eines NPD-Verbotsverfahrens missbraucht, als dass bei ihm von einem echten Aufklärungswillen die Rede sein kann – so der Eindruck aus der Ferne.
Das ist keine gute Grundlage für eine sachgerechte Arbeit, und es ist zugleich ein Beispiel für den Missbrauch des parlamentarischen mittels eines Untersuchungsausschusses durch einen Vertreter der etablierten Parteien. Dass der Vorwurf dieses Misstrauens durchaus zutrifft, zeigt leider übrigens auch der vorliegende Antrag, der gemeinsam von allen anderen Fraktionen außer der NPD gestellt wurde, obwohl wir Nationaldemokraten in den Ausschüssen ja nie signalisiert haben, dass wir dieses Anliegen hier ablehnen.
Die NPD-Fraktion stimmt dem Antrag ausdrücklich mit der Maßgabe zu, dass damit neben den rechtlichen Aspekten auch ein Signal für eine gleichberechtigte Zusammenarbeit beider Ausschüsse gegeben wird. Wenn wir als NPD-Fraktion von einer Zusammenarbeit der Ausschüsse sprechen, dann meinen wir natürlich tatsächlich die Ausschüsse und nicht die Fraktionsvertreter im Bundestagsuntersuchungsausschuss, die mit ihren Parteifreunden hier im Landtag kungeln und vertrauliche Informationen weitergeben, die der NPD vorenthalten werden sollen.
(Andreas Storr, NPD: Das wäre ja antiparlamentarisch!)
Wir als NPD-Fraktion fragen uns seit Langem ja sowieso schon, wovor Sie eigentlich so große Angst haben. Jeder objektive Beobachter muss doch darüber ins Grübeln kommen, was Sie vor der NPD verheimlichen wollen, wenn hier schon ganz offen darüber spekuliert wird, dass die Ergebnisse eines solchen Untersuchungsausschusses der NPD in einem möglichen Verbotsverfahren zugutekommen könnten. Im Umkehrschluss heißt das ja, die NPD kann nur verboten werden, wenn die Hintergründe der mutmaßlichen Zwickauer Terrorzelle unentdeckt und geheim bleiben.
Deswegen stellt sich für uns die Frage: Haben Sie vielleicht Angst, dass im Rahmen einer sauberen Aufklärung des vermeintlichen Versagens der Sicherheitsbehörden im Hinblick auf die Zwickauer Terrorzelle herauskommen könnte, dass es nicht nur ein Versagen war, sondern eine gezielte oder aus dem Ruder gelaufene Aktion der Geheimdienste mit dem irreführenden Namen Verfassungsschutz? Haben Sie Angst, dass am Ende keine Verbindung des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes zur NPD nachgewiesen werden kann, sondern vielmehr zu der Spitzelgruppe von Herrn Sippel in Erfurt und Herrn Boos in Dresden? Offensichtlich – so die Auffassung meiner Fraktion – besteht gerade beim Sächsischen Landesamt ein immenser Aufklärungsbedarf.
So vermutete – um nur ein Beispiel zu nennen – der investigative Journalist Andreas Förster schon in einem am 13. Februar in der „Berliner Zeitung“ veröffentlichten Artikel, dass über den mutmaßlichen Hersteller des dubiosen Bekennervideos André E. eine „dicke Akte“ beim Sächsischen Landesamt existieren dürfte, und erklärte die, wohlwollend ausgedrückt, zurückhaltende Informationspolitik des Landesamtes über E. damit, dass das Amt womöglich – man horche jetzt auf! – einen Informanten schützen wolle.
Da muss ich einmal Kollegen Biesok fragen, der gerade anwesend ist: Worin besteht denn – ich zitiere – die „hilfreiche Handreichung der Opposition für die NPD“, von der der Kollege Biesok gern spricht? Damit die anderen Abgeordneten wissen, was ich meine, hier eine Kostprobe aus einer Pressemitteilung der FDP vom 7. März 2012. Ich zitiere: „Welcher Aussteiger aus der rechten Szene sagt noch bei der Polizei vollständig und wahrheitsgemäß aus, wenn er weiß, dass diejenigen, die noch kurz zuvor mit ihm zusammen mit der Bierflasche in der Hand und mit Springerstiefeln an den Füßen auf Skinhead-Konzerten gegrölt haben, jetzt seine Aussage auf mögliche Versäumnisse der Polizei überprüfen?“ – Also, es tut mir leid. Ich schätze Sie sonst durchaus, Herr Biesok, aber dümmer geht’s nimmer.
Doch nicht nur FDP und CDU wollen offensichtlich etwas vertuschen, sondern auch die Fraktionen, die den Untersuchungsausschuss eingesetzt haben, scheinen etwas anderes im Sinn zu haben als eine transparente Aufklärungsarbeit. Sie wollen – ich zitiere aus der gemeinsamen Presseerklärung vom 20. März 2012 –„dafür Sorge tragen, dass die NPD aus diesem U-Ausschuss, in dem sie keinen einzigen Beweisantrag wird durchbringen können,“ – das weiß man schon jetzt – „keinen Nutzen zieht. Wir sind auch jederzeit zu Gesprächen mit den Mitgliedern der Partnerausschüsse des Bundestages und Thürin-ger Landtages über konkrete Fragen bereit, wie diesem Ziel am besten Rechnung getragen werden kann.“
Diese Aussagen sprechen nun wirklich für sich und zugleich für das Selbstverständnis der selbsternannten demokratischen Opposition in diesem Hause. Ich kann Ihnen versichern, dassdie NPD-Fraktion alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wird, um die ihr zustehenden Rechte durchzusetzen, und notfalls sehen wir uns in Leipzig vor dem Verfassungsgerichtshof wieder.
Wenig überzeugend – damit zurück zum Antrag des Bundestagsuntersuchungsausschusses – ist die rechtliche Form, in der Herr Edathy sein Begehren vorgebracht hat. Da ist allen Ernstes von „Akten der Behörden des Freistaates Sachsen“ die Rede. Das ist stümperhaft, denn ein Landtag ist schließlich keine Behörde, wie der Landtagspräsident in seinem Antwortschreiben an Herrn Edathy völlig richtig festgestellt hat. Wenn es bereits bei solchen Kleinigkeiten Mängel gibt, fragt man sich schon, was der Berliner Ausschuss wohl sonst noch zustande bringt. Gegenwärtig sieht die Arbeit ja, wie auch in Thüringen, eher nach einem Beschäftigungsprogramm für sogenannte Rechtsextremismusexperten aus.
Ich glaube es zwar nicht, aber vielleicht sorgen die Akten unseres Rechts- und Innenausschusses für neue Erkennt-nisse und Ideen in Berlin. Wir Nationaldemokraten wollen der Wissbegier des Bundestages jedenfalls nicht im Wege stehen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.